Funktionsprüfung der Beleuchtung
Bei der Inbetriebnahme eines neuen Gebäudes muss sichergestellt werden, dass alle Anlagen optimal funktionieren. Dies gilt insbesondere für Innenbeleuchtungsanlagen, bei denen die Funktionsprüfung (FA) eine wichtige Rolle spielt. Die FA erfolgt immer in Übereinstimmung mit der Bauordnung 2018 (BR18) und DS/EN 12464-1. Sie wurde 2017 eingeführt und gilt sowohl für Renovierungsprojekte als auch für Neubauten. Hier erfahren Sie, was eine Funktionsprüfung beinhaltet und wie sie durchgeführt werden kann.
Dokumentation für Funktionstests
In erster Linie geht es bei der Dokumentation um den Nachweis, dass die Beleuchtungsstärken gemäß DS/EN 12464-1 eingehalten werden. Dann geht es um die eigentlichen Funktionen des Beleuchtungssystems. Damit ist die Tageslichtsteuerung oder eine andere Steuerung gemeint. Es gibt viele Voraussetzungen für die Durchführung einer Funktionsprüfung. Die wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt:
Das Gebäude ist bezugsfertig: Die Funktionsprüfung darf erst durchgeführt werden, wenn alle Handwerker geliefert haben.
Beleuchtungsanlage und Sensoren sind installiert und bereit: Die Funktionsprüfung kann nur durchgeführt werden, wenn die Beleuchtungsanlage, die Tageslichtsensoren und deren Programmierung installiert und vollständig programmiert sind. Sollten Sensoren oder Leuchten nicht wie vorgesehen funktionieren, müssen sie entweder neu programmiert oder vor Ort ausgetauscht werden. Ist dies nicht möglich, so ist es das Recht des Prüfers, Mängel in oder unter Bemerkungen zu vermerken.
Ein gut durchgeführter Funktionstest muss mindestens die folgenden Unterlagen enthalten:
Standort: Name und Anschrift des Projekts.
Verantwortlich: Unternehmen und die Person, die die Funktionsprüfung durchgeführt hat.
Norm: Nach welcher Norm wurde geprüft, z. B. DS/EN 12464-1:2021.
Luxmeter: Informationen über das verwendete Luxmeter und dessen letzte Kalibrierung.
Inhaltsverzeichnis: Ein Überblick über die Räume und die darin enthaltenen Tests und ob jeder Raum "Pass" oder "Fail" ist.
Messvoraussetzungen: Voraussetzungen und Bedingungen während der Messungen.
Lux-Protokollierung: Lux-Messungen für ausgewählte Räume, wobei mindestens 25 % der Räume im Gebäude erfasst werden müssen.
Messergebnisse: Erreichte Ergebnisse und Anforderungen.
Übersichtszeichnung: Skizzen von Räumen mit Messpunkten.
Tageslichtsensoren: Alle Tageslicht- oder Standalone-Sensoren werden auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft.
Dialux-Berechnung: An die Cross-Check-Dokumentation anhängen.
Drei Schlüsselelemente der Funktionsprüfung
Beleuchtungsstärke:
Messung der Luxwerte an ausgewählten Punkten, um den Mittelwert (Unmean) und die Regelmäßigkeit (U0) zu bestimmen.
Abschirmung des Tageslichts, wo dies möglich ist, oder rechnerische Ausschaltung des Tageslichteinflusses.
Lichtsteuerung:
Prüfen Sie die Platzierung und Erkennung der Sensoren.
Steuerung der Sensorverzögerungszeit, der Zündmethode, der Zoneneinteilung und der Tageslichtsteuerung.
Die Prüfung, ob die Tageslichtsteuerung aktiviert ist, kann mit einer Taschenlampe mit schmalem Lichtstrahl durchgeführt werden.
Protokollierung:
24-Stunden-Lux-Protokollierung in ausgewählten Räumen mit aktiver Tageslichtsteuerung.
Praktische Beispiele und Interpretationen
Auswahl der Arbeitsplätze/Räume - 25%-Regel: Die BR18 schreibt vor, dass die Messpunkte mindestens 25% repräsentative Arbeitsplätze abdecken müssen. Das bedeutet, dass bei 20 Büros mindestens 5 gemessen werden müssen. Es sollten immer alle Fluchtwege, Flure und Treppen geprüft werden.
Anzahl der Messpunkte in jedem Raum: Nach DS/EN 12464-1 sollte die Anzahl der Messpunkte durch eine Formel bestimmt werden, die ein Raster im Raum erstellt. In der Regel können 2-3 Messungen pro Zone ausreichend sein, solange die Beleuchtungsberechnungen genau sind.
Höhe bei der Messung: Die Höhe vom Luxmeter zur Leuchte hat einen großen Einfluss auf das Ergebnis. Nach DS/EN 12464-1 gibt es je nach Raum unterschiedliche Messhöhen. Hier ein Beispiel für einen Messwert am Boden und ein Handgerät in 0,85m Höhe.
Funktionsprüfung bei Tageslicht
Nicht jeder kann Funktionsprüfungen bei Einbruch der Dunkelheit anbieten. Wenn es also nicht möglich ist, nachts zu messen, müssen nach Angaben des Dänischen Technologischen Instituts Messungen ohne direkte Sonneneinstrahlung und ohne wechselnde Wetterbedingungen durchgeführt werden. Die Messung wird mit und ohne eingeschaltetes Kunstlicht durchgeführt, danach werden die beiden Messungen subtrahiert. Ein Beispiel ist unten dargestellt:
Messung ohne eingeschaltete Beleuchtungsanlage: 271 Lux
Messung bei voller Leistung der Beleuchtungsanlage: 805 Lux
Ergebnis für die Messstelle 805 - 271 = 534 Lux
Für diesen Messpunkt wird sie also für die Bürobeleuchtung zugelassen sein. Es wird sofort einige geben, die das oben Gesagte für problematisch halten. Das ist verständlich, aber die Methode wird vom Dänischen Technologischen Institut akzeptiert und ist somit eine Lösung. Allerdings sind Messungen in einem völlig dunklen Raum immer vorzuziehen, damit das schwankende Tageslicht keinen Einfluss auf die Lux-Messungen hat.
Funktionstests vermeiden
Der Bauherr oder der Auftragnehmer kann unter Zeitdruck stehen und in seltenen Fällen beschließen, die Funktionsprüfung vor der Inbetriebnahme des Gebäudes zu übersehen oder zu vernachlässigen. Das ist eine schlechte Idee. Die Funktionsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, so dass sie die Grundlage für die Inbetriebnahme des Gebäudes bildet. Fehlt die Funktionsprüfung, wird die Gemeinde oder eine andere Stelle das Gebäude nicht in Betrieb nehmen. Ein Aufschieben der Funktionsprüfung spart also weder Zeit noch Geld. Das Zuwarten verzögert die Genehmigung der Inbetriebnahme des Gebäudes.
Schlussfolgerung
Die Funktionsprüfung ist ein gründlicher und bewährter Ansatz, um festzustellen, ob ein Innenbeleuchtungssystem die geltenden Vorschriften erfüllt, bevor das Gebäude in Betrieb genommen wird. Wenn Sie diesen Leitfaden befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Innenbeleuchtungssystem optimal funktioniert und alle Anforderungen der BR18 erfüllt, so dass sowohl die Gebäudeeigentümer als auch die Nutzer beruhigt sein können. Um beste Ergebnisse zu erzielen, empfiehlt es sich, mit erfahrenen Fachleuten zusammenzuarbeiten und die neuesten Normen und Technologien auf diesem Gebiet zu verwenden.
Lumega bietet eine Berichterstattung nach der FA-Methode oder eine ausführliche Berichterstattung an. Beide Dienstleistungen ermöglichen es, einen gründlichen und dokumentierten Nachweis der Anlagenleistung zu liefern, der für die Inbetriebnahme des Gebäudes unerlässlich ist. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Funktionsprüfungen für alle Arten von Beleuchtungsanlagen durchgeführt werden, auch für Anlagen, die wir nicht geliefert haben.
Relevante Quellen
BR18
DCL
DS/EN 12464-1